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Staatliches Schulamt Starnberg

Nach Art. 130 (1) der Verfassung des Freistaates Bayern steht das gesamte Schul- und Bildungswesen unter der Aufsicht des Staates. Gemäß Art. 115 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) besteht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Gemeinde ein Staatliches Schulamt, dass für die öffentlichen Grund- und Mittelschulen zuständig ist. Es wird gemeinsam vom Landrat (oder Oberbürgermeister) als rechtlichen Leiter und einem Schulaufsichtsbeamten für Grund- und Mittelschulen als fachlichen Leiter geleitet.

Laut Art. 111 BayEUG gehören zur staatlichen Schulaufsicht die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht,
die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Förderung und Beratung der Schulen und die Aufsicht über
die inneren und äußeren Schulverhältnisse, sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal.

 

Anschrift:

Staatliches Schulamt Starnberg

Kirchplatz 3

82319 Starnberg

08151 - 148 77 800

Info@schulamt.lk-starnberg.de

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